Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.) ALLGEMEINES: Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Inhalt des Vertrages. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben in einem Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2.) PREISE: Alle angeführten Nettopreise basieren auf den Lohn- u. Materialkosten zum Zeitpunkt der Offertlegung. Samstag-, Sonntag- und Feiertagsarbeit sowie berstundenzuschläge für Terminarbeiten sind in den Preisen nicht enthalten.
Unsere Angebote sind stets unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich durch eine Befristung als fest ge kennzeichnet sind.
Bei kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen oder sonstigen Kostensteigerungen sind wir berechtigt, die Preise entsprechend der Bestätigung durch die paritätische Kommission oder einer gleichwertigen Bestätigung in voller Höhe anzuheben.
3.) LIEFERVERZUG: Wir haften nicht bei Lieferverzug, der sich durch höhere Gewalt oder andere Ursachen, die ohne unser Verschulden entstanden sind, ergeben haben. Höhere Gewalt berechtigt uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die Lieferungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen. (z.B. Krieg, Verkehrssperre, Rohstoffmangel oder Betriebsstörungen).
Schadenersatzansprüche wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung, gleich aus welchem Grund immer, sind ausgeschlossen.
4.) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Sämtliche Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt netto ohne Skonto.
Zahlungsverzug und damit die Verpflichtung zur Zahlung in Höhe von 2% über den jeweiligen Bankdiskont tritt ohne Mahnung am Fälligkeitstag ein.
5.) LEISTUNGEN: Leistungen sind von uns nur in dem Umfang zu erbringen, wie sie vereinbart wurden.
6.) EIGENTUMSVORBEHALT: Bis zur völligen Bezahlung der von uns gelieferten Ware – bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung – bleibt diese unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, sie an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung tritt die Forderung unserer Abnehmer anstelle der Ware.
7.) ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND: Als Erfüllungsort gilt das festgelegte Objekt des Auftraggebers.
Als Gerichtsstand Linz.
8.) ABWEICHENDE BESTIMMUNGEN: Alle vom Auftraggeber gemachten Vorschriften und Bemerkungen, die sich mit den vorstehenden Geschäftsbedingungen nicht decken, sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und gelten nur für jenes Geschäft, für welches sie vereinbart wurden.
9.) V ERKAUFSBEDINGUNGEN DER AUFTRAGNEHMER: Verkaufsbedingungen der Auftragnehmer, ob diese in Anboten, Auftragsbestätigungen oder sonstigen Geschäftspapieren, haben auch dann keine Gültigkeit, wenn der Auftraggeber sie nicht ausdrücklich abgelehnt oder berechtigt hat, es sei denn, dass ein zelne Verkaufsbedingungen mit seinen Einkaufsbedingungen übereinstimmen oder für ihn günstiger sind.
10.) SALVATORISCHE KLAUSEL: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen zwingendes Recht verstoßen, so tritt lediglich Teilnichtigkeit ein und bleiben die übrigen Bestimmungen aufrecht.
11.) VERBRAUCHERGESCHÄFT: Bei Verbrauchergeschäften wird für den Verträgen zugrundegelegten Kostenvoranschlägen für die Richtigkeit der Kostenvoranschläge nicht übernommen.
12.) ANSPRÜCHE DES AUFTRAGNEHMERS: Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers aus diesem Auftrag ist die Aufrechnung des Auftraggebers unzulässig.